Litauen haftet für AKW

■ Mehr Sicherheit in Ignalina möglich

Stockholm (taz) – Das litauische Parlament hat letzte Woche ein Gesetz verabschiedet, das die Haftung für den Fall eines Atomunfalls im AKW Ignalina regelt. Der von der Regierung vorgelegte Entwurf schreibt vor, daß allein der litauische Staat als Eigentümer und Betreiber des Meilers schadensersatzpflichtig ist.

Außerdem beabsichtigt die Regierung in Vilnius offenbar, noch vor Weihnachten die Wiener Konvention zu unterzeichnen, die eine internationale Haftung vorsieht und eine Versicherungspflicht für Nuklearunfälle beinhaltet.

Mit diesem international lange geforderten Schritt hat Litauen den Weg für technische Hilfe aus dem Westen freigemacht. Bislang war wegen der Haftungsfrage keine Firma bereit gewesen, irgendwelche Arbeiten in Ignalina vorzunehmen: Wäre durch eine nicht richtig festgedrehte Schraube ein schwerer Unfall entstanden, hätte sie selbst dafür haften müssen. In Schweden speziell für das AKW entwickelte Brandschutzeinrichtungen können jetzt voraussichtlich Anfang nächsten Jahres nach Litauen verschifft werden. Reinhard Wolff