: Mehr zahlen, weniger haben
■ Neues ab 1994: Sozialleistungen verringert, Beiträge erhöht
Berlin (dpa/taz) – Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose müssen noch mehr knapsen im neuen Jahr. Aber auch Besserverdienenden wird mancher Zuschuß gestrichen, und Autofahrer werden tiefer in die Tasche greifen müssen.
Anhebung der Versicherungsbeiträge
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt von 17,5 auf 19,2 Prozent des Entgeltes. Die Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer, dessen Beitrag zur Rente erhöht sich somit um 0,85 Prozent.
Die Einkommensgrenzen für geringfügige Beschäftigungen werden angehoben. Wer regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet und nicht mehr als 560 Mark (Ost: 440 Mark) verdient, braucht keine Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten.
Kürzungen bei den Lohnersatzleistungen
Die Leistungssätze werden um drei Prozentpunkte gesenkt, bei Beziehern mit Kindern um einen Prozentpunkt. Wer Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Schlechtwettergeld oder Unterhaltsgeld während einer Weiterbildung bezieht, bekommt nicht mehr 63, sondern nur noch 60 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Wer Kinder hat, erhält statt 68 nur noch 67 Prozent des Nettolohnes. Arbeitslosen- und die Eingliederungshilfe werden von 56 auf 53 Prozent, für Bezieher mit Kindern von 58 auf 57 Prozent verringert. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld werden nicht mehr nach den letzten drei, sondern nach den letzten sechs Monaten des vorhergehenden Nettoeinkommens berechnet. Die Senkungen bei den Leistungen für Arbeitslose gelten auch für laufende Fälle. Das Schlechtwettergeld für Bauarbeiter wird nur noch zwischen Dezember und Februar gewährt. Die erste Stunde bleibt unbezahlt. – Wichtige Entwicklung für Kursteilnehmer und ABM-Beschäftigte: Das Unterhaltsgeld für Weiterbildungsmaßnahmen wird zur Kann- oder Ermessensleistung der Arbeitsämter. Außerdem können künftig ABM-Beschäftigte jederzeit in andere befristete Arbeitsverhältnisse versetzt werden.
Geringere Anpassung der Sozialhilfe
Die Regelsätze für die Sozialhilfe werden vom 1. Juli kommenden Jahres bis zum 30. Juni 1995 sowie vom 1. Juli 1995 bis zum 30. Juni 1996 nur noch jeweils um bis zu zwei Prozent erhöht, höchstens jedoch nach den Steigerungen der durchschnittlichen Nettolohn- und Gehaltssumme je beschäftigten Arbeitnehmer in Westdeutschland.
Höhere Beteiligung an Gesundheitskosten
Vom 1. Januar an richtet sich die Zuzahlung für Arzneimittel nicht mehr nach dem Preis des Medikaments, sondern nach der Packungsgröße. Bei kleinen Packungen müssen drei, bei mittleren fünf und bei großen sieben Mark selbst gezahlt werden. Die Einkommensgrenzen für Härtefälle, die nichts oder weniger beitragen müssen, werden angehoben.
Der Eigenanteil bei der Krankenhausbehandlung steigt, und zwar im Westen von elf auf zwölf Mark je Tag. Er muß für höchstens 14 Tage bezahlt werden. Im Osten gilt ein Eigenanteil von neun statt bisher acht Mark.
Kindergeld auch einkommensabhängig
Wer brutto mehr verdient als 140.000 Mark (Verheiratete) oder 110.000 Mark (Ledige), erhält vom dritten Kind an nur noch einen Sockelbetrag von 70 Mark je Kind.
Benzin wird teurer
Die Mineralölsteuer für Benzin wird um 16 Pfennig je Liter, die für Diesel um 7 Pfennig angehoben. Die steuerlich absetzbare Kilometerpauschale wird für Personenwagen um 5 auf 70 Pfennig und für Motorräder um 3 auf 33 Pfennig erhöht.
Erziehungsgeld nicht mehr für Besserverdienende
Für die vom 1. Januar an geborenen Kinder gibt es das Erziehungsgeld nur mehr einkommensabhängig. Wer brutto 140.000 Mark (Verheiratete) oder 110.000 Mark (Ledige) und mehr verdient, bekommt für das erste Kind kein Erziehungsgeld. Vom zweiten Kind an erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 4.200 Mark.
Mutterschaftspauschale
Der Bund ist nicht mehr verpflichtet, den Krankenkassen für jede Anspruchsberechtigte auf Mutterschaftsgeld einen Pauschalbetrag von 400 Mark zu gewähren.
Sparzulage wird halbiert
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird wie beim Bausparen auf 10 Prozent halbiert und künftig erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Bewirtungsspesen, die zu 80 Prozent abrechenbar sind, werden nur noch nach einzeln spezifierten Angaben zum Verzehr anerkannt. BD
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