: Obszönes kostet
Der Eindruck von Rundfunkteilnehmern, mit einem öbszönen und minderwertigen Programm beliefert zu werden, läßt keine Kürzung der Rundfunk- und Fernsehgebühren zu. Das hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden. Ein Teilnehmer hatte dem NDR mitgeteilt, er werde nur noch die Hälfte der Gebühren an die Einzugszentrale (GEZ) überweisen, da im Radio kaum deutsche Musik gespielt und in Fernsehfilmen größtenteils „Fäkalsprache“ verwendet werde.
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