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Recht der Abgeordneten -betr.: "Und weg ist die Quote", taz vom 20.1.1994

Betr.: „Und weg ist die Quote“, 20.01.1994

Der Bericht über die Anstellung von Referentinnen und Referenten durch die Abgeordneten der GAL-Bürgerschafsfraktion enthält Fehler und stellt keine korrekte Beschreibung der Vorgänge dar. Ich möchte deswegen einiges nachtragen:

1. Die Bürgerschaft stellt den einzelnen Abgeordneten, nicht etwa der Fraktion, Geld für die Anstellung einer Person zur Verfügung. In gegenseitigem Einvernehmen sind die Abgeordneten der GAL-Fraktion übereingekommen, diese Mitarbeiter nicht nur als persönliche Hilfskräfte der einzelnen Abgeordneten, sondern jeweils auch als Fachreferenten zu beschäftigen.

2. Dennoch kann das Recht jedes/r einzelnen Abgeordneten, eine Person anzustellen, nicht auf die Fraktion übertragen werden. Auch wenn alle Abgeordneten sich bereit erklärt haben, ihre Entscheidung zusammen mit anderen zu treffen und im Konfliktfall auch die Fraktion darüber berät, so kann es keinen Fraktionsbeschluß über eine bestimmte Einstellung geben, sondern nur ein immer wieder neu herzustellendes gegenseitiges Einvernehmen.

3. Es hat deswegen weder einen positiven noch einen negativen Beschluß über die Einhaltung einer Frauenquote gegeben. Es gab allerdings zum einen eine gegenseitige Vereinbarung über das Ziel einer paritätischen Besetzung der Stellen, zum anderen eine heftige Debatte, als sich herausstellte, daß die Summe der Einzelentscheidungen dieses Ziel nicht erreichte. Im Verlauf dieser Debatte wurde auch beantragt, ab sofort nur noch Frauen einzustellen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, es wäre auch sinnlos gewesen, weil die Fraktion gegenüber den Abgeordneten solche Rechte nicht hat. Sie konnte nur beschließen und hat auch beschlossen, alle Abgeordneten, die noch niemanden angestellt hatten, zu bitten, ihre Einstellungsvorhaben noch einmal zu überdenken. Als Ergebnis haben einige Abgeordnete, die aus den bisherigen Bewerbungen nur geeignete Männer gefunden zu haben glaubten, die Stellen neu ausgeschrieben - nur für Frauen. Andere sind bei ihrer Entscheidung geblieben. Das der taz offenbar vorliegende - von Fraktionsangestellten erstellte, aber von der Fraktion nicht gebilligte - Protokoll der Fraktionssitzung vom 10.1.1994 enthält zudem falsche Angaben über die Quotierung.

4. Die Antwort auf die Frage, warum ein gemeinsam gewünschtes Ziel nicht erreicht wurde, ist nicht einfach. Dasselbe Verfahren wie jetzt hat vor zwei Jahren zum gewünschten Ergebnis geführt. Empörungen müßten wenigstens ihr Ziel kennen. Martin Schmidt, (GAL-Bürgerschaftsabgeordneter)

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