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„Ohren-Gutachten“ gegen mutmaßlichen Bankräuber

Durch ein ungewöhnliches „Ohren-Gutachten“ ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein wegen Bankraubes angeklagter 35jähriger als Täter beschuldigt worden. Ein Humanbiologe verglich die Ohrenform des Angeklagten mit einem Foto des Räubers, das eine Überwachungskamera während des Überfalls auf eine Sparkassenfiliale im Dezember 1991 aufgenommen hatte. „Keine einzige Abweichung“ bei insgesamt 60 überprüften Formkriterien, lautete das Gutachterurteil. Der Angeklagte behauptet dagegen, zur Zeit des Überfalls 200 Kilometer entfernt gewesen zu sein. „Es gibt keine zwei Menschen auf der Erde, die gleiche Ohren haben“, unterstrich der Frankfurter Biologe. Bei dem Überfall hatte der ungewöhnlich dicke Räuber über 50.000 Mark erbeutet. Die Polizei war unter anderem wegen seiner Körperfülle von über zwei Zentnern auf den Zeitschriftenwerber aufmerksam geworden.Foto: Volker Derlath

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