: Acht bis vierzehn Jahre im Wuppertaler Skin-Prozeß
■ Sie ermordeten brutal einen Arbeitslosen
Wuppertal (AP) – In dem Prozeß um den Mord an einem Mann vermeintlich jüdischer Herkunft hat das Landgericht Wuppertal die drei Angeklagten zu Haftstrafen von acht, zehn und vierzehn Jahren verurteilt. Die zwei Ex-Skinheads und der Gastwirt hätten sich mit der „menschenverachtenden Tat“ der gefährlichen Körperverletzung und des Mordes schuldig gemacht, führte der Vorsitzende Richter Rolf Watty gestern im vollbesetzten Verhandlungssaal aus.
Das Gericht hielt es für erwiesen, daß die drei Täter, die den Richterspruch mit gesenkten Köpfen entgegennahmen, am 13. November 1992 nach einem Zechgelage im Lokal des Wirts einen 53jährigen arbeitslosen Metzger zusammengetreten, mit Schnaps übergossen und angezündet hatten. Den Sterbenden hatten die drei Täter anschließend mit dem Auto in einen Wald im niederländischen Venlo gefahren. Die Leiche des zwischenzeitlich Verstorbenen hatten sie dort ausgeladen und liegengelassen.
Aus Angst, ihr Opfer würde sie wegen der Körperverletzungen anzeigen, habe das Trio den Mann nicht ins Krankenhaus gefahren, sondern beschlossen, ihn sterben zu lassen, sagte Watty. Die beiden 20 und 27 Jahre alten Skinheads waren nach Überzeugung des Gerichts zum Zeitpunkt der Tat „mit rechtsradikalen Parolen vollgestopft“ gewesen und hätten „genau nach dem rechtsradikalen Muster gehandelt“. Nach der Beweisaufnahme im Verfahren sei für das Gericht sicher, daß es sich „nicht um eine normale Kneipenschlägerei“ gehandelt habe.
Der Gastwirt, der zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde und den der Richter als wahnhaft und depressiv bezeichnete, hatte die beiden Haupttäter durch antisemitische Hetzrufe zur Tat animiert. Die beiden Skinheads seien bei der Tat erheblich angetrunken, aber nicht schuldunfähig gewesen, meinte Watty. Die Verteidigung der weitgehend geständigen Angeklagten wollte das Verbrechen als „Rauschtat“ strafmindernd gewertet sehen.
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