Gaertner muß draußen bleiben

■ Ex-Senatorin arbeitet jetzt zuhause / Umzugskostenhilfe „nicht rückholbar“

Eins ist sicher: Seit Montag, 15.05 Uhr, dem Zeitpunkt des Staatsgerichtshof-Urteils, ist Irmgard Gaertner keine Bremer Senatorin mehr. Doch schon bei der Frage, ob sie denn überhaupt jemals eine war, scheiden sich die Geister. „Frau Gaertner war die ganze Zeit keine Senatorin“, meint zum Beispiel Volker Kröning, Finanzsenator und Chef der Senatskommission für das Personalwesen (SKP). Doch Angela Uhlig van Buhren, Leiterin der Rechtsabteilung in der SKP, ist sich da schon nicht mehr so sicher: „Wenn ich das mal so genau wüßte“, stöhnte sie gestern, nachdem ihr allerhand JournalistInnen immer wieder die gleiche Frage gestellt hatten, „da war der Staatsgerichtshof überhaupt nicht eindeutig“.

Auch auf die Frage, ob Irmgard Gaertner denn nun noch an ihren Schreibtischen im Sozial- oder Gesundheitsressort Platz nehmen dürfe, fällt den JuristInnen die Antwort nicht leicht. „Das Hausrecht hat die Sozialsenatorin“, meint Uhlig van Buhren, „und das ist jetzt Sabine Uhl“. Doch Gaertners Sprecher Wolfgang Beyer war gestern da nicht ganz so hart: „Sie wird ja wohl noch ihre Lesebrille holen dürfen, die hier auf ihrem Schreibtisch liegt.“ Allerdings zog es die einfache Bürgerin Gaertner gestern vor, nicht an ihrem ehemaligen Arbeitsplatz gesehen zu werden. Ihre Termine hat das Ressort abgesagt oder an Staatsrat Hans-Christoph Hoppensack delegiert. „Der macht jetzt immer zwei Termine gleichzeitig“, heißt es aus dem Doppelressort.

Das „Aktionsprogramm gegen die Armut“, mit dem Irmgard Gaertner sich in den beiden Wochen bis zu ihrer Wiederwahl am 16. März befassen will, wird sie in ihrer Privatwohnung auf dem Teerhof schreiben müssen. Dabei ist diese Arbeit kein Privatvergnügen: „Das Thema stand sowieso an, es gibt einen ähnlich lautenden Senatsauftrag an das Ressort“, meint Sprecher Beyer. Sollte Irmgard Gaertner für ihre Arbeit allerdings Unterlagen der Behörde benötigen, dann muß sie sich wie jeder andere Privatmensch auch erstmal an die Pressestelle wenden. Dessen Leiter Beyer: „Allgemein zugängliches Fachwissen werde ich ihr dann sicher nicht verweigern, vertrauliche Unterlagen kann sie aber nicht bekommen.“

Finanziell hat die abgesetzte Senatorin erstmal keine Einbußen hinzunehmen. Das März-Gehalt wurde ihr bereits überwiesen. Ob es ganz oder teilweise zurückgefordert wird, will SKP-Justitiarin Uhlig van Buhren erst nach dem 16. März prüfen: „Wird Irmgard Gaertner dann wieder gewählt, stehen ihr nach dem Senatsgesetz sowieso die vollen März-Bezüge zu.“

Und auch eine Rückforderung der Umzugskostenhilfe von rund 8.000 Mark kommt für die SKP nicht in Frage. „Die damalige Entscheidung wäre nur rückholbar, wenn sie entweder nichtig oder rechtswidrig gewesen wäre; beides ist offensichtlich nicht der Fall“, so van Buhren. Nach dem bremischen Umzugskostengesetz habe die SKP nämlich gar nicht prüfen müssen, ob die Senatorin – wie es das Wahlgesetz verlangt – nicht schon vor ihrer Wahl in Bremen wohnte. Van Buhren: „Die Umzugshilfe ist auf Antrag der Bürgerschaft bewilligt und erst nach dem Nachweis der tatsächlichen Kosten des Transports von Möbeln und Hausrat ausgezahlt worden.“

Dirk Asendorpf