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Doppelte Aufarbeitung

■ Nazi- und DDR-Justiz wird untersucht

Das Justizunrecht der NS-Diktatur und des SED-Staates wird in einer Untersuchung der Justizverwaltung aufgearbeitet. Im Mittelpunkt steht der „graue Alltag“ der Justiz, nicht die Tätigkeit des berüchtigten NS-Volksgerichtshofs oder der obersten DDR-Gerichte. Anhand der Kleinkriminalität soll gezeigt werden, wie die Justiz organisiert und durch den Staat gesteuert wurde. Es gehe in der Studie nicht darum, beide Diktaturen um jeden Preis zu vergleichen, erläuterte Prof. Rainer Schröder von der Humboldt-Universität. Es solle vielmehr dargestellt werden, welchen Beitrag die Justiz im Normalfall in einer Diktatur leiste. dpa

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