: Ost-Projekten droht die Stellen-Sense
■ Jugend- und Umweltprojekte, die vom Senat nach 249h finanziert werden, sollen jede dritte Stelle abbauen
Mehrere hundert Stellen in Ostberliner Projekten und freien Trägern, die derzeit das Land und der Bund über den Paragraphen 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) finanzieren, sollen nicht wieder neu besetzt werden. Betroffen ist neben dem Umweltbereich, der auf rund 270 von derzeit 1.468 Stellen verzichten muß, auch die Arbeit mit Jugendlichen. Hier sollen 400 von rund 1.300 Stellen verschwinden. Mit der Anweisung der Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen sollen die im Sommer vergangenen Jahres festgelegten 249h-Kontingente für die Bereiche Umwelt, Soziales und Jugend, deren Stellenplan zum Teil erheblich überschritten wurde, nunmehr eingehalten werden.
Beim Paragraphen 249h AFG zahlt die Bundesanstalt für Arbeit pro Stelle und Jahr im Durchschnitt 15.120 Mark, der größte Anteil (rund 30.000 Mark) kommt aus Landesmitteln. Nach dem ABM-Stopp im März vergangenen Jahres hatte das Land Berlin in einem arbeitsmarktpolitischen Sofortprogramm viele Projekte durch die 249h-Regelung retten können. Die Verträge wurden dabei auf ein Jahr befristet und laufen nun in vielen Fällen aus.
Die Senatsverwaltung für Jugend will bei den anstehenden Einsparungen behutsam vorgehen und den Stellenabbau über das ganze Jahr verteilen. Zunächst müsse überprüft werden, was „im einzelnen von der Jugendhilfe erhalten werden kann und soll“, meinte gestern der Sprecher der Senatsverwaltung für Jugend- und Familie, Thorsten Schilling. Die ursprünglich vom Senat vorgegebene Zahl von 900 Stellen habe man im vergangenen Jahr aufstocken können, weil andere Verwaltungen ihre 249h-Kontingente nicht gänzlich ausschöpften, meinte Schilling. Nun komme es darauf an, die „Spreu vom Weizen zu trennen“. Man habe sich aber in Gesprächen mit der Arbeitsverwaltung darauf verständigt, nicht „schematisch vorzugehen“.
Anders soll offenbar mit den Umweltprojekten verfahren werden. Aller Voraussicht nach werde man bis August keine neuen Stellen nach Paragraph 249h bewilligen, meinte gestern Uwe Goetze, Abteilungsleiter der zuständigen „Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt“ (BSU). Das bedeutet, daß allen jetzt zur Verlängerung anstehenden Projekten das Aus droht. Nach Berechnungen der BSU wäre durch einen abrupten Stopp dann im Sommer das vom Senat vorgeschriebene Kontingent von 1.100 249h-Stellen im Umweltbereich erreicht.
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen wurde bei der Anwendung des 249h-Instrumentariums zunächst großzügig verfahren, um die durch AB-Maßnahmen geschaffenen Strukturen nicht abbrechen zu lassen. Die im Sommer vom Senat festgelegten Zahlen müßten nun angesichts der Haushaltslage eingehalten werden, meinte die Sprecherin der Arbeitsverwaltung, Bettina Martin, zur taz: „Wir können leider nicht alles auffangen, was die Bundesregierung streicht.“
Die Projekte haben zwar die Möglichkeit, auf die seit Anfang dieses Jahres wieder geltende ABM-Regelung zurückzugreifen. Allerdings bleiben die Personen, die bislang über den Paragraphen 249h gefördert wurden, außen vor. Denn auf ABM-Stellen kann sich nur bewerben, wer mindestens drei Monate zuvor arbeitslos war. „Die Aufgabe der Träger bleibt erhalten, das Personal wechselt“, meinte BSU-Abteilungsleiter Goetze. Severin Weiland
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