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Student klagt gegen Tierversuche

Berlin (dpa) – Ein Musterprozeß um die Tötung von Tieren für die Ausbildung von Tiermedizinstudenten endete vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einem Vergleich. Der Student, der 1988 seine Klage einreichte, hatte in den Vorinstanzen – zuletzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof – jeweils verloren. Jetzt will die Münchner Universität dem Studenten einen Praktikumsplatz an der Universität Gießen verschaffen, wo er zu Studienzwecken nicht an getöteten Versuchstieren üben muß. Der 30jährige hatte sich in dem Prozeß vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht auf sein Gewissen berufen, welches ihm eine Ausbildung an eigens dafür getöteten Tieren verbiete. An der Münchner Universität wurden in Übungen Ratten und Frösche getötet, an denen die Studenten Muskel-, Herz- und Nervenfunktionen überprüften.

Die Bundesrichter deuteten an, daß sie „wahrscheinlich“ der Klage des Studenten nicht stattgegeben hätten, mit der er die Einrichtung eines alternativen Praktikums in München erreichen wollte. Sie betonten allerdings, daß die Hochschule unter Umständen verpflichtet sei, für Studenten in ähnlichen Gewissensnöten „zumutbare Ersatzmaßnahmen zu schaffen“, eventuell durch Computer-Simulationen.

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