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Kritisch? Aufmüpfig? Mithören!

Ob's die pure Festtagsfreude wird – man weiß es nicht. Aber mithören dürfen die Hamburger jetzt doch. N-Joy-Radio, Jugendfunkstation des NDR, darf zum Sendestart am Ostermontag auch in Hamburg ausgestrahlt werden.

Das entschied das Oberverwaltungsgericht am Donnerstagabend. Die Richter hoben damit eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts auf, mit der N-Joy-Radio vorläufig untersagt worden war, in Hamburg die Frequenz 94,2 zu nutzen. Eine entsprechende Klage war vom N-Joy-Konkurrenten Frank Otto (OK-Radio) eingereicht worden.

Das Oberverwaltungsgericht begründete seine – vorläufige – Entscheidung mit erheblichen Zweifeln an den Erfolgsaussichten der Otto-Klage bei der endgültigen Entscheidung und dem späten Eingang der Klage. Otto, so die Oberverwaltungsrichter, hätte „so rechtzeitig um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchen können, daß das gerichtliche Verfahren hätte abgeschlossen werden können“. Deshalb müsse er jetzt mögliche Nachteile in Kauf nehmen. Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Frequenzvergabe an N-Joy-Radio will das Gericht in den kommenden Wochen fällen.

Zumindest bis dahin darf geprüft werden, was NDR-Intendant Jobst Plog ankündigte: „ein kritisches, aufmüpfiges, intelligentes Programm für 15- bis 25jährige“.

Foto: Henning Scholz

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