: Vier Jahre Freiheitsstrafe im Maison-de-France-Prozeß
■ Stasi-Offizier Voigt ist jedoch auf freiem Fuß
Berlin (taz) – Das Berliner Landgericht hat gestern den Stasi-Offizier Helmut Voigt zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der frühere stellvertretende Leiter der Hauptabteilung „Terrorabwehr“ der Staatssicherheit im August 1983 der Organisation um den international gesuchten Terroristen Carlos den Sprengstoff zur Verfügung stellte, der bei dem Anschlag auf die französische Kultureinrichtung „Maison de France“ in Berlin verwendet wurde. Er habe sich damit der Beihilfe zu versuchtem und vollendetem Mord und der Beihilfe zu einem Sprengstoffdelikt schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert.
Bei dem Attentat am 25. August 1983 war eine Person getötet und waren 23 weitere verletzt worden. Voigt hatte im Verlauf des Prozesses eingeräumt, daß auf seine Veranlassung hin dem mutmaßlichen Drahtzieher des Anschlages, dem Carlos-Stellvertreter Johannes Weinrich, der Sprengstoff ausgehändigt wurde. Der Explosivstoff war diesem zuvor von der Stasi abgenommen worden. Das Gericht sah es gestern als erwiesen an, daß Voigt die Verwendung des Sprengstoffs für ein Attentat in Kauf genommen habe.
Voigts Verteidiger kündigten gestern Berufung gegen das Urteil an. Helmut Voigt durfte nach der Urteilsverkündung das Gefängnis verlassen. Der Haftbefehl wurde vom Gericht aufgehoben, weil die Richter eine mögliche Fluchtgefahr nicht mehr als gegeben ansahen. Voigt war nach einer internationalen Fahndung in Griechenland festgenommen worden. Die Zeit, die er dort in Auslieferungshaft verbrachte, wird wegen der Haftbedingungen doppelt auf das Strafmaß angerechnet. Die verbleibende Reststrafe von zwei Jahren und sieben Monaten wurde außer Vollzug gesetzt. wg Seiten 4 und 10
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