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DAG will vors Verfassungsgericht

■ Gewerkschaft klagt gegen Kürzung beim Arbeitslosengeld

Berlin (AP/dpa/taz) – Die Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Inhalt des Verfahrens sollen die seit Anfang des Jahres wirksamen Kürzungen beim Arbeitslosengeld werden, das für Kinderlose von 63 auf 60 Prozent, für Erwerbslose mit Kindern von 68 auf 67 Prozent herabgesetzt wurde.

Die Kürzung der Ansprüche verstoße gegen mehrere Grundgesetzbestimmungen, machen nun DAG-Sozialexperten geltend. Dazu zählten das Rückwirkungsgebot, der Vertrauensschutz und das Sozialstaatsgebot, weil bei steigenden Tarifeinkommen Lohnersatzleistungen gekürzt wurden.

„Arbeitnehmer haben jahrzehntelang ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im Vertrauen darauf gezahlt, daß ihnen bei Eintritt des Versicherungsfalles Arbeitslosigkeit auch das in Aussicht gestellte Leistungsniveau gewährt werde“, erklärte DAG- Bundesvorstandsmitglied Lutz Freitag, „die Kürzungen der Arbeitslosengeldansprüche kommen einem staatlichen Versicherungsbetrug gleich.“

Die DAG kündigte an, in mehreren Fällen für arbeitslose Mitglieder Sozialgerichtsprozesse anzustrengen und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

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