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■ FrauenGleichberechtigung

Bonn (dpa) – Das zweite Gleichberechtigungsgesetz sieht Frauenförderpläne für den öffentlichen Dienst vor. In Bundesverwaltungen sollen Frauenbeauftragte bestimmt und Schutz vor sexueller Belästigung gewährt werden. Das Gesetz erreicht nur ein Prozent aller arbeitenden Frauen.

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