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Mißhandlung gesühnt

Zwei 25jährige Wohnungslose sind wegen Beraubung und gefährlicher Körperverletzung eines Polizisten zu acht bzw. vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht betonte, es sei nur einer glücklichen Fügung zu verdanken, daß die Angeklagten kein Tötungsdelikt begingen. Der Polizist hatte am 2.11. 1993 die Angeklagten in seine Wohnung eingeladen, wo sie über ihn herfielen, ihn fesselten, knebelten und bis zur Bewußtlosigkeit würgten.

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