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Drogen: Ja oder Nein?

■ Sonderkonferenz der Justizminister soll sich über den Joint einigen

Darf man nun geringe Mengen Drogen bei sich haben oder nicht? Das weiß keiner so recht. Kiel sagt ja, München nein. Um den Streit um die Drogenfreigabe beizulegen, hat Schleswig-Holsteins Justizminister Klaus Klingner eine Sonderkonferenz der Ministerkollegen von Bund und Ländern angeregt.

Die „aufgeregte politische Diskussion der letzten Tage“ sei nur vor dem Hintergrund des Wahlkampfes verständlich, findet er. Dazu stellt er noch einmal klar, daß es ihm um die Vorbeugung und Hilfe für Kranke gehe. „Wir wollen die Dealer verfolgen, nicht die Konsumenten“, sagte der Justizminister. Die von der Bundesregierung kritisierte Handhabung des Betäubungsmittelgesetzes werde in Schleswig-Holstein seit längerer Zeit „erfolgreich betrieben“.

Nach einer Richtlinie vom Mai 1993 können Polizei und Staatsanwaltschaft im Norden von Verfolgungen absehen, wenn Kosumenten beim Besitz „geringer Mengen“ Rauschgift gestellt werden. Als Höchstmengen gelten bei Cannabis-Produkten (außer Haschisch-Öl) 30 Gramm, bei Kokain und Amphetaminen fünf Gramm sowie bei Heroin ein Gramm. Wenn es Anhaltspunkte für Drogenhandel gibt, wird auch bei diesen Mengen weiter strafrechtlich verfolgt. Einschreiten sollen Polizei und Staatsanwalt vor allem, wenn Kinder und Jugendliche gefährdet seien. lno

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