Hungerstreik

Nach der Verurteilung zu 15 Tagen Arrest durch die Bundeswehr in Goslar trat der Kriegsdienstverweigerer Jan Steyer am 19.5. in einen unbefriesteten Hungerstreik. Steyer hatte im Herbst 1993 bereits 56 Tage Einzelhaft verbüßt. Laut einem Bundeswehrerlaß werden Totalverweigerer erst nach einer Freiheitsstrafe von mindestens neun Monate entlassen. Steyer war im Februar vom Amtsgericht Goslar zu einer Jugendstrafe von vier Wochen verurteilt worden. Dieses Strafmaß kann den Kriegsdienstverweigerer Steyer nicht vom Wehrdienst befreien, sagte Oberst Georg Schüler. taz