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Die Niederlande legalisieren die aktive Sterbehilfe

■ Seit gestern ist das „Euthanasiegesetz“ in Kraft

Den Haag (AFP/taz) – Aktive Sterbehilfe ist in den Niederlanden seit gestern nicht mehr verboten. Das lange umstrittene „Euthanasiegesetz“ war bereits im vergangenen Jahr von beiden Kammern des Parlamentes mit jeweils großer Mehrheit verabschiedet worden. Es nennt 28 Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor ÄrztInnen die letzte Hilfe verabreichen dürfen. Danach dürfen nur unheilbar kranke Menschen, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, Sterbehilfe bekommen. Sie müssen ihr Anliegen mehrfach gegenüber einem Arzt geäußert haben, dieser muß einen Kollegen zu Rate ziehen, die Familienangehörigen der Kranken fragen und jeden einzelnen Schritt schriftlich fixieren. In allen anderen Fälle drohen ÄrztInnen auch künftig bis zu zwölfjährige Gefängnisstrafen.

In der Grauzone wird die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden längst praktiziert. MedizinerInnen schätzen, daß jährlich rund 2.700 Menschen auf diese Art zu Tode kommen – die meisten von ihnen sind aids- oder krebskrank. Tatsächlich deklariert wurden wegen der bisherigen Rechtsunsicherheit aber nur 1.300 Fälle pro Jahr. Das Sterbehilfegesetz – das liberalste der westlichen Welt – wurde vom niederländischen Ärzteverband erarbeitet. In seiner Entstehungsphase äußerten GegnerInnen der Reform die Befürchtung, das Gesetz verschiebe die Grenzen zum Schutz des menschlichen Lebens. Unter anderem schaltete sich der Vatikan in die Diskussion ein und verglich das in den Niederlanden „Euthanasiegesetz“ genannte Projekt mit den Praktiken der Nationalsozialisten. Kommentar Seite 10

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