: Das Recht ist auf seiten der Rechten
■ Landeswahlleiter Sachsen-Anhalt: Ausschluß der „Republikaner“ von den Wahlen ist rechtswidrig
Magdeburg/Berlin (taz) – Vier Wochen vor der Wahl beschert sich Sachsen-Anhalt ein fürstliches Wahltheater. Am Mittwoch hatte der Landeswahlausschuß mit vier zu drei Stimmen beschlossen, die ultrarechten Reps nicht an der Wahl teilnehmen zu lassen. Dies ist nach Ansicht des Landeswahlleiters Paul Uwe Sökers (CDU) gesetzwidrig. Den Bürgern droht, wenn sie am 26. Juni ihr Kreuz machen, eine ungültige Wahl. Eine Neuwahl nach Hamburger Vorbild wäre abzusehen, revidiert der Wahlausschuß auf seiner Sitzung am kommenden Montag nicht die ablehnende Entscheidung. Söker ist der Auffassung, daß es bei der Aufstellung der Landesliste der „Republikaner“ formal mit rechten Dingen zugegangen ist.
Der Montag wäre die letzte Chance, daß die Partei doch noch zum Zuge kommt. Bleibt es jedoch beim Nein, könne sie die Landtagswahl erst nach dem Wahlsonntag anfechten. Landeswahlleiter Söker fürchtet, daß die „Republikaner“ dann recht bekommen. „Diese Blamage wäre eine Schande für die Demokratie“, sagte er zur taz. Zudem ein teures Unterfangen. Zwischen 3 und 4 Millionen Mark kostet so ein Wahlspaß. Überraschend lehnten am Mittwoch vier der sieben Mitglieder des Landeswahlausschusses in Magdeburg die Wahlliste ab, mit der die Rechtsradikalen am 28. Juni antreten wollten. Die Kandidatenaufstellung sei nicht demokratisch zustande gekommen, begründeten die Vertreter der CDU, SPD, PDS und Bündnis 90/ Die Grünen ihre Entscheidung.
Am 19. März hatten die „Republikaner“ ihre Mitglieder zur Wahl der Kandidaten nach Halle gebeten. Jedoch vermerkte die schriftliche Einladung statt eines Tagungsortes drei Treffpunkte, von wo die Geladenen zu einer Gaststätte gefahren wurden. Für Zuspätkommende sei ein Abholdienst organisiert gewesen, sagte der Landesvorsitzende der Partei, Rudolf Krause, zur taz. Alle, die an der Kandidatenaufstellung hätten teilnehmen wollen, hätten dies gekonnt. Neun Tage nach dieser Versammlung bezweifelten zwei Parteimitglieder die Rechtmäßigkeit der Veranstaltung. Begründung: fehlerhafte Einladung, weil ohne Angabe der Adresse. Einspruch abgelehnt, beschied der „Republikaner“-Vorstand. Die Verprellten meldeten sich daraufhin beim Landeswahlleiter Paul Uwe Söker.
„Niemals würde ich einer Wahlliste zustimmen, bei deren Kandidatenkür die Öffentlichkeit nicht vollständig zugelassen wurde“, begründete das Mitglied des Wahlausschusses, Ilka Freitag (CDU), ihre ablehnende Haltung. Ihr sei es egal, ob sie in diesem Falle zum Spielball innerparteilicher Querelen der „Republikaner“ werde. Auch die SPD bleibt bei ihrem „Rep – njet“. Landeswahlleiter Söker (CDU) prüfte die Beschwerde und kam zur Ansicht: Die Aufstellung der Kandidatenliste verstößt nicht gegen das Landeswahlgesetz. „Die Parteiöffentlichkeit war hergestellt.“ Daß die Einladung den Tagungsort verschwiegen habe, findet er zwar „ungewöhnlich, aber doch ganz verständlich. Rechtlich ist das nicht unzulässig“. Wahlvorschläge dürfen nur abgelehnt werden, wenn sie dem sachsen-anhaltinischen Wahlgesetz oder der Wahlverordnung zuwiderlaufen. roga Seiten 4 und 10
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