: Ein Mittel zur „Ent-Entmündigung“
■ betr.: „Schöner leichter Tod“ von Wolfgang Löhr, taz vom 2.6.94
Die pauschale Gleichsetzung von eu thanatos, Gnadentod, industrialisiertem Massenmorden und Sterbehilfe ist ebenso absurd wie die Folgerung, daß „die gesetzliche Instanz“ zur „Gutachterkommission über Leben und Tod“ wird. Das mechanisierte Morden der Nazis bildet einen Höhepunkt des Grades an Verdinglichung, derer Menschen fähig sind; diesem steht die High-Tech-Medizin mit ihrem Hang zur totalen Verdinglichung, des Erhalts des Lebens bisweilen um den Preis der Lebbarkeit, ihrem Wesen nach näher als die Beihilfe zur Beendigung in der Tat lebensunwerter, wohlgemerkt aber zumeist durch den massiven Einsatz von Technik ermöglichter Zustände.
Entscheidend ist, daß die Betroffenen allein die Entscheidung, weiterzuleben oder nicht, fällen (nicht über den Unwert des Lebens wird geurteilt, sondern über den der Zustände, in denen es verordneterweise stattzufinden hat); insofern ist in dem Katalog der Bedingungen (soweit mir aus der taz bekannt) ein Instrument zur weitgehenden Sicherstellung des Willens der Patientin/des Patienten zu sehen, und also in dem Gesetz eben nicht ein Mittel zur Entmündigung, sondern vielmehr zur „Ent-Entmündigung“ (dies aber, die Anerkennung der Autorität einer/eines jeden über ihr/sein Leben, der Entscheidungsfähigkeit und Mündigkeit, steht den Absichten eines Peter Singer ja geradezu diametral entgegen).
Wieso soll also kein „Grundsatz aufgestellt werden“ dürfen, „mit dem eine solche Handlung zulässig wird“, auf daß keine unzumutbare Rechtsunsicherheit herrsche? [...] Bis jetzt nämlich waren es doch eher „die schrecklichsten Möglichkeiten“ im Augenblick ihrer Realisierung selbst, die sich das Tor zu noch jeder passenden Rechtfertigung, sei sie noch so schwache Rationalisierung, geöffnet haben. Benjamin Jörißen, Berlin
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