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Handel darf Rabatt geben

■ Bundestag segnet Preisfreigabe ab

Bonn (AP/dpa/taz) – Der Einzelhandel darf dem Endverbraucher künftig Preisnachlässe gewähren, ohne rechtliche Folgen fürchten zu müssen. Mit den Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag gestern das neue Rabattgesetz gegen den heftigen Widerstand der Opposition. Aber auch Mittelständler aus der Union stimmten gegen die Deregulierung der seit 1933 geltenden Rechtsvorschriften, die nur bis zu drei Prozent Skonti bei Barzahlung erlaubten. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.

Nach der neuen Regelung, die auf Betreiben der FDP zustande gekommen ist, sind Rabatte für einzelne Kunden grundsätzlich erlaubt. Das gilt jedoch nicht, wenn der Preisnachlaß für Privatkunden an den Gesamtumsatz in einem bestimmten Zeitraum gekoppelt wird. Allerdings dürfen Großhändler gewerblichen Kunden, die Waren zum Weiterverkauf beziehen, umsatzabhängige Rabatte geben. Eine besondere Regelung sieht das neue Gesetz für sogenannte Mondpreise vor, also überhöhte Preise, auf die dann ein attraktiv wirkender Rabatt eingeräumt wird. Damit liege eine „irreführende Angabe über die Preisbemessung vor“, die verboten bleibt.

Abgeordnete der Opposition, aber auch CDU/CSU-Mittelständler fürchten negative Auswirkungen auf den Einzelhandel. Preisklarheit und Preiswahrheit seien in Gefahr, hieß es in der teilweise erregten Bundestagsdebatte. Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt sagte dagegen, die Aufhebung des geltenden Rabattrechts entspreche dem ausdrücklichen Wunsch der Verbraucherverbände.

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