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Todesfall Halim Dener

■ Eltern befürchten Befangenheit

Hannover (taz) – Die Eltern des von der Polizei erschossenen Kurden Halim Dener haben einen Befangenheitsantrag gegen den hannoverschen Oberstaatsanwalt Nicolaus Borchers gestellt, der bisher wegen des Todesschusses ermittelt. Der Anwalt der Eltern des 16jährigen Kurden warf gestern Oberstaatsanwalt Borchers vor, den Todesschuß in der Öffentlichkeit weiterhin als Unglücksfall darzustellen, obwohl die zunächst von der Polizei verbreitete Version des Tatablaufs durch mehrere Gutachten widerlegt sei. So schließe etwa ein Gutachten des niedersächsischen Kriminalamtes eine versehentliche Schußabgabe praktisch aus, erklärte der Bremer Rechtsanwalt Eberhard Schultz. Anwalt Rainer Ahues wies außerdem auf Nachlässigkeiten bei den Ermittlungen hin: So sei dem Schützen, der möglicherweise etwas Alkohol getrunken hatte, zu spät eine Blutprobe abgenommen worden. Holster und Gürtel des Beamten hätten dem Landeskriminalamt lange nicht zur Untersuchung zur Verfügung gestanden. Der Fundort eines Projektils aus der Waffe des Beamten sei nicht wie üblich mit Fotos dokumentiert worden. Über den Befangenheitsantrag gegen Borchers hat jetzt die Generalstaatsanwaltschaft in Celle zu entscheiden. ü.o.

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