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Unehelich gleich ehelich

■ Justizministerin will das Kindschaftsrecht reformieren

Bonn (epd) – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat angekündigt, die rechtlichen Unterschiede ehelicher und nichtehelicher Kinder weitgehend abzubauen. Entsprechende Vorschläge für das Sorge-, das Umgangs- und das Abstammungsrecht hat eine Arbeitsgruppe ihres Ministeriums ausgearbeitet. Die Neuordnung solle in der nächsten Legislaturperiode im Zuge einer Gesamtreform des Kindschaftsrechts verabschiedet werden.

Die unterschiedliche Rechtsprechung für eheliche und nichteheliche Kinder widerspreche der Tatsache, daß heute viele nichteheliche Kinder in intakten Lebensgemeinschaften lebten, sagte Leutheusser-Schnarrenberger gestern. Ihren Angaben zufolge lag der Anteil nichtehelicher Kinder im Jahr 1992 in den alten Bundesländern bei 11,6 Prozent (rund 83.000 Kinder), in den neuen Bundesländern bei 41,8 Prozent (36.900). Im Abstammungsrecht solle es künftig keine begriffliche Unterscheidung mehr zwischen beiden Gruppen geben.

Ferner soll die gemeinsame Sorge geschiedener Eltern, die bislang nur nach gerichtlicher Entscheidung möglich ist, erleichtert werden. Eltern sollten künftig auch nach der Scheidung die gemeinsame Sorge behalten, solange kein Antrag auf Alleinsorge gestellt werde. Dem Elternteil, bei dem sich das Kind rechtmäßig aufhalte, müsse jedoch eine Alleinentscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens gesichert werden. Rund 100.000 Kinder sind nach Angaben der Ministerin jährlich von Scheidung betroffen.

Auch die gemeinsame Sorge unverheirateter Eltern soll zukünftig nicht mehr davon abhängen, ob Vater und Mutter zusammenleben.

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