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Gut zu wissen

Unter dem Motto Ökologie erleben bietet der DAG-Landesverband Hamburg in diesem Herbst eine besondere Form des Bildungsurlaubs an: Junge Naturfreunde und umweltbewußte Teilnehmer bis zu einem Alter von 30 Jahren können vom 10. bis 15. Oktober mit dem Segelschiff „Anna-Lisa“ auf der Elbe segeln. Die Teilnehmer können so vom Schiff aus die Folgen von Eindeichung, Gewässerbelastung, Großchemie und Atomkraftwerken vom Hamburger Hafen bis zum Wattenmeer beobachten. Neben naturkundlichen Exkursionen soll den Seglern auch das typische Bordleben nahegebracht werden, bei dem jeder Hand anlegen muß.

Wer hat Lust am 13. August die Karl-May-Festspiele zu besuchen? Das Jugendzentrum Buchholz hat noch Plätze für eine Fahrt nach Bad Segeberg frei. Die Ausfahrt ist für Kinder und Jugendliche ab neun Jahren. Abfahrt um 17.30 Uhr, Rückkehr um 0.00 Uhr auf dem ZOB in Buchholz (in der Nordheide), Lindenstraße. Bitte Proviant mitnehmen. Info: 04181/214 123.

Die Rechtsanwaltskammer warnt vor „Mogelpackungen“ bei Versicherungen. Wer im vereinten europäischen Versicherungsmarkt einen Vertrag abschließen will, sollte das Kleingedruckte genau überprüfen. Das rät die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg. Mußte früher das Bundesamt für Versicherungswesen die Vertragsbedingungen genehmigen, sei mit dem europaweiten Markt diese Kontrolle entfallen. Die Verbraucher könnten daher leichter auf „Mogelpackungen“ hereinfallen. Werde etwa im „Kleingedruckten“ ein Versicherungsschutz für Sturmschäden ab Stärke zehn gewährt, könne die Prämie zwar günstiger sein. Der Versicherungsschutz sei jedoch so gut wie wertlos, da Sturmstärke zehn außerhalb von Küstengebieten fast nie erreicht werde, meint die Rechtsanwaltskammer.

Bei einem Vertragsabschluß mit einem ausländischen Anbieter müsse geprüft werden, ob dieser auch im Inland über eine ausreichende Infrastruktur verfüge. Nach Ansicht der Rechtsanwaltskammer kann es oft sinnvoller sein, alte Verträge zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. Neue Verträge sollte ein Rechtsanwalt begutachten. Privatleute könnten noch zwei Wochen nach Antragstellung Versicherungsverträge widerrufen.

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