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Plädoyers bei Speer

■ Teilurteil soll Ende August ergehen

Im Prozeß gegen eine der Berliner Unterweltgrößen, Klaus Speer, hat die Staatsanwaltschaft gestern vor dem Berliner Landgericht nach 105 Verhandlungstagen für einen der Mitangeklagten auf drei Jahre und neun Monate Haft wegen versuchten Betruges und versuchter Erpressung beim Glücksspiel plädiert. Ein weiterer Angeklagter, der daran beteiligt gewesen sein soll, einen griechischen Kaufmann durch Kartentricks beim Pokern auszunehmen, soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten erhalten.

Am 23. August will das Gericht sein Teilurteil zu diesem Komplex verkünden. Nach Überzeugung des Anklagevertreters haben diese beiden Angeklagten den griechischen Geschäftsmann skrupellos „wie eine Zitrone bis zum letzten Tropfen“ ausgequetscht. Bei einer Pokerrunde im Februar 1989 habe der Grieche als willkommenes Opfer 150.000 Mark und 25.000 Schweizer Franken verloren. Insgesamt sei der Geschäftsmann durch Spiele mit den Angeklagten durch einen Gesamtverlust von einer Million Mark wirtschaftlich fast ruiniert worden. Zur Anklage kam aber nur das letzte Spiel, für das der Grieche 25.000 Schweizer Franken zahlte.

Die Verteidigung hatte auf Freisprüche plädiert, weil der Nachweis der Täuschung im Prozeß nicht erbracht worden sei. Am gestrigen ersten Verhandlungstag nach der vierwöchigen Sommerpause wurde kurz auch der Hauptangeklagte Klaus Speer nochmals vernommen. dpa

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