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Anklage gegen Polizisten abgelehnt

■ Ukrainer muß weiter auf Rückgabe von 39.000 Mark warten

Der Ukrainer Igor Palarmatschuk, dem zwei Bremer Polizisten am 30. März 39.000 Mark gestohlen haben sollen, hat kein Glück mit der Justiz. Das Amtsgericht hat jetzt die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Polizisten nicht zugelassen. Zwar hat die Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung postwendend Beschwerde eingelegt, doch wann das Landgericht darüber entscheiden wird, steht in den Sternen.

Palarmatschuk war mit dem beim Zoll ordnungsgemäß deklarierten Bargeld nach Bremen gekommen, um zwei gebrauchte Kleinlaster zu kaufen. Bei Karstadt waren ihm die Scheine im Beisein eines Kaufhausdetektivs von den beiden Polizisten abgenommen worden. Während die Beamten angeben, sie hätten dem Ukrainer seinen Besitz später am Bahnhof wieder ausgehändigt, wird dies von Palarmatschuk bestritten.

Das Amtsgericht ging in seiner Entscheidung davon aus, daß die Aussagen der beiden Polizisten glaubwürdiger seien als die des Ukrainers „als einzigem Hauptbelastungszeugen“. Allerdings hatte der Amtsrichter weder die Beamten noch den Ukrainer persönlich vernommen. Dies sei allerdings „Voraussetzung für eine abschließende Beurteilung“ erklärte die Staatsanwaltschaft daraufhin in ihrer Beschwerde. Ase

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