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PCP bleibt verboten

■ EU-Kommission erteilt Ausnahme- genehmigung für Bundesrepublik

Brüssel/Berlin (dpa/taz) – Deutschland darf bei seinem Verbot für den krebserregenden Giftstoff PCP (Pentachlorphenol) bleiben. Das entschied gestern die Europäische Kommission. Damit braucht sich die BRD nicht an eine EU-Richtlinie von 1991 zu halten, die die PCP-Verwendung in einigen Bereichen zuläßt.

Das deutsche PCP-Verbot, 1989 verhängt, war eine Folge des Holzschutzmittelskandals. Das Pestizid, auch für Industrietextilien und zur Insektenvernichtung eingesetzt, hatte zu Vergiftungen bei Tausenden von Holzschutzmittelanwendern geführt.

Gegen das Totalverbot legten Italien, Frankreich und Griechenland Einspruch ein: Das Verbot stelle ein Handelshindernis dar. Der Europäische Gerichtshof erklärte die bereits von der Kommission gewährte Ausnahmeregelung für nichtig, weil unzureichend begründet. Die Brüsseler Kommissare begründeten nun die erneute Ausnahmeerteilung mit der besonders schweren Vorbelastung der Bundesrepublik mit PCP. Westdeutschland war bis 1985 der größte Hersteller von PCP und einer der größten Verbraucher. Aufgrund der Rückstände in Häusern, Gewässern und Lebensmitteln „ist die deutsche Bevölkerung weiterhin ungewöhlich hohen PCP-Dosen ausgesetzt“, stellte die Kommission fest. Außerdem setze PCP Dioxin frei.

In Kürze will sie einen neuen Anlauf unternehmen, um PCP in der gesamten Union völlig zu verbieten. Ohnehin wird in der EU seit 1992 kein PCP mehr hergestellt. Mit Hilfe der neuen, umweltbewußten Beitrittsländer sollte eine ausreichende Mehrheit dafür vorhanden sein. lieb

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