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Verfahren gegen V-Mann Nonne eingestellt

■ Trotz Widerrufs des Geständnisses wird Kronzeugenregelung angewandt

Frankfurt/Main (AP) – Knapp fünf Jahre nach dem RAF-Attentat auf Alfred Herrhausen ist das Verfahren gegen den V-Mann Siegfried Nonne gestern vom Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) eingestellt worden. Nonne war Beihilfe zum Mord und Unterstützung der Roten Armee Fraktion vorgeworfen worden. Grund für die Einstellung des Verfahrens ist die Kronzeugenregelung, wonach wegen des vom Angeschuldigten abgelegten Geständnisses von Strafe abgesehen wird.

Obwohl der 38 Jahre alte Nonne, ein gelernter Bürokaufmann, sein Geständnis später widerrufen hatte, ist das OLG übereinstimmend mit dem Generalbundesanwalt der Ansicht, daß der Widerruf falsch und das Geständnis richtig gewesen sei.

Nonne hatte Anfang 1992 angegeben, er sei am 30. November 1989 am Mordanschlag auf Herrhausen, damals Vorstandssprecher der Deutschen Bank, in Bad Homburg beteiligt gewesen. Nonnes Angaben zufolge beherbergte er in seiner Wohnung die mutmaßlichen RAF-Mitglieder Andrea Klump und Christian Seidler sowie zwei Unbekannte, zog Erkundungen über den Tatort ein und bewahrte Sprengstoff in seinem Keller auf. Einige Monate später widerrief Nonne diese Angaben überraschend. Er erklärte, hessische Verfassungsschützer, für die er früher als Informant gearbeitet habe, hätten ihn „zu der falschen Aussage gezwungen“.

Während der Bundesgerichtshof (BGH) noch vor einigen Monaten die Auffassung vertreten hatte, Nonne stehe wegen seines Widerrufes keine Kronzeugenregelung zu, kam der Vierte Strafsenat des Frankfurter OLG zu einem anderen Ergebnis. Nicht nur psychiatrische Sachverständige seien der Ansicht gewesen, daß Nonnes Geständnis richtig sei. Auch Nonnes Verteidiger habe dies durch den Umstand bestätigt, daß er für den Angeschuldigten die Einstellung des Verfahrens beantragt und damit der Kronzeugenregelung zugestimmt habe.

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