Keine Disco für alle

■ Sicherheitscheck oder Diskriminierung an Disco-Türen?

„Ich gehe mit einem Freund schwarzer Hautfarbe in die einzige uns bekannte geöffnete Disco – das STUBU. Am Eingang will der Türsteher den Personalausweis meines Freundes sehen. Auf meine Frage, ob es wegen seiner Hautfarbe sei, bekomme ich keine Antwort.“Hellhäutige BesucherInnen durften an jenem Montagabend ungehindert den Eingang passieren, erzählt die 28jährige Tadjana B. aus Bremen. Der Freund hätte schließlich seinen Studentenausweis hervorgekramt, der vom Türsteher mangels Foto nicht akzeptiert worden sei. Statt des geplanten Ausflugs in die Disco blieb den beiden lediglich der Blick in die Röhre. Das Erlebnis von Tadjana an der Discotür ist kein Einzelfall. Diskriminieren Bremer Discos ihre Kundschaft?

Rainer Büsing, Betreiber des STUBU, weist den Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit entschieden von sich. Er verweist auf seine schlechten Erfahrungen mit bestimmten Besuchergruppen in der Vergangenheit, die durch Anmache von Frauen, Diebstahl, Gewaltbereitschaft und Drogenhandel aufgefallen seien. „Ich meine nicht Ausländer im allgemeinen.“ Die Personalausweiskontrolle der Türsteher diene lediglich dazu, im Zweifelsfall eine konkrete Handhabe gegen mutmaßliche Täter zu haben. Würde diese von den Besuchern verweigert, müsse eben mit einer Abweisung gerechnet werden.

Die Grenzen zwischen präventiven Sicherheitsmaßnahmen und Diskriminierung bestimmter Gruppen sind fließend. Zwei weitere Beschwerden über die „Kundenpolitik“ des STUBU liegen bei Matthias Güldner, Referatsleiter bei der Senatorin für Kultur- und Ausländerintegration, auf dem Schreibtisch. Konkrete Maßnahmen seien allerdings noch nicht geplant. Er verweist auf rechtliche Schwierigkeiten. Auch die Ausländerbeauftragte Dagmar Lill bezeichnet den Nachweis von Ausländerfeindlichkeit als „rechtliche Grauzone“. Durch Vertragsfreiheit und Hausrecht könne jeder Gastronom und Discothekenbetreiber selbst entscheiden, wen er als Gast haben und bedienen wolle. Volksverhetzung und Beleidigung müsse nachgewiesen werden, um konzessionsrechtliche Maßnahmen ergreifen zu können. „Die Ausrenzungsmechanismen sind aber in der Regel subtiler und daher schwer zu beweisen“, findet Lill.

Im vergangenen Jahr war schon das „Capitol“ in Oyten in den Ruf geraten, türkische Jugendliche gezielt auszugrenzen. Maßnahmen und Boykottaufrufe von Betroffenen unter dem Motto „Disco für alle“ brachten jedoch keine Veränderung. Gegenwärtig werden Unterschriften gesammelt, die dem Betreiber übergeben werden sollen. Erfolgreich hingegen war eine Aktion der Ausländersenatorin, in der die „Klubkarten“ im „Show-Park“ abgeschafft wurden und jetzt allen die Tür offensteht. sta

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