: Freie Meinung
■ Müllermilch vor dem BGH
Karlsruhe (taz) – Auf drei Millionen Mark hatten die Anwälte den Streitwert festgesetzt. Ganz und gar Recht bekommt Theobald Müller nun doch nicht. Gestern hat der Bundesgerichtshof einen Revisionsantrag des Großmolkers abgewiesen. Rechtens ist deshalb, daß Raimund Kamm, Abgeordneter der Grünen im bayrischen Landtag, über den sehr freien Unternehmer aus dem Allgäu sagen darf, wir zitieren wörtlich: „Müller verpestet die Umwelt mit giftigem Plastikmüll.“
Wahr muß es nicht sein, der Meinungsfreiheit wegen ist aber erlaubt, das zu sagen. So hatte das bayrische Oberlandesgericht schon am 27. Oktober 1993 geurteilt. Dabei bleibt es. Theobald Müller hört das nicht gern. Er klagt mit der Leidenschaft verletzter Seelen durch alle Instanzen, wenn Journalisten gegen seine eigene, sprichwörtlich gewordene Werbebotschaft verstoßen. Wir wollen sie nicht zitieren, müssen aber der vollständigen Berichterstattung wegen an ein früheres Gerichtsurteil gegen den Ageordneten Kamm erinnern. Nicht durch das Recht der freien Meinung ist nämlich gedeckt, daß Kamm den Müller eine „Ökosau“ genannt haben soll. Bayrische Richter haben ihn dafür zu einer Strafe von 3.000 Mark verurteilt. Kamm hat bezahlt, alles was Recht ist, oder was. kw/nh
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