Nur eine Utopie

■ betr.: „Her mit der Info-Repu blik!“, taz vom 25. 10. 94

[...] Selbstverständlich ist Information ein Bürgerrecht, und jeder muß sich gegen eine mögliche Manipulation oder Vorenthaltung wehren, doch Falk Madejas Vision ist nicht nur eine Utopie, die wie eine Seifenblase zerplatzen wird, sie bietet auch eine, wenn auch unbeabsichtigte, Quelle für Gefahren.

Die Information pur kann kaum an den Mann oder die Frau gebracht werden. Die Informationsübermittler, also die Journalisten, sind auch nur Menschen, die eine eigene, subjektive, politische Meinung haben, die sie ihren Kunden mit der Information andrehen wollen.

Ein Beispiel von dieser Meinungsmache der Medien in letzter Zeit ist das sogenannte „Asylanten-Problem“. Konservative Medien sprachen von einer „Ausländerflut“, die Deutschland „bedrohe“, man brachte Beispiele von einzelnen Flüchtlingen, die stahlen. Man verallgemeinerte dies, und anstatt auf die Gründe der Ausländer zur Flucht einzugehen, hetzte man die Massen gegen sie auf. Die Folgen sind bekannt: Hoyerswerda, Rostock, Solingen ... Schließlich wurde sogar das Recht auf Asyl, nebenbei bemerkt auch ein Grundrecht, faktisch abgeschafft.

Gefährlich ist dies auch insoweit, als daß Meinungsmonopole entstehen (Berlusconi, Springer, Kirch zum Beispiel). Die Herkunft der Information ist für die meisten ja sowieso egal, was schwarz auf weiß gedruckt ist, kann ja nur stimmen.

Wie lange müßte man nach einem deutschen Öffentlichkeitsgesetz auf das Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda warten, daß seine eigene Wirklichkeit schafft und nur staatskonforme Informationen an die Öffentlichkeit läßt? Auf den Staat jedenfalls kann man sich beim Thema objektive Information nicht verlassen.

Eine schöne Utopie, die Falk Madeja da vorschwebt, aber eben nur eine Utopie. Andreas Bromberger,

Schalksmühle

Die Forderung nach einem Allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz, durch das jeder Bürgerin, jedem Bürger ein allgemeines Akteneinsichtsrecht in bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen eingeräumt wird, wird von den Grünen seit langem erhoben und in die Parlamente der Bundesländer eingebracht. Gesetzentwürfe zu diesem Thema gibt es außer in den Ländern (siehe als ein Beispiel Bayerischer Landtag, Drucksache 12/9995) auch von der Bundestagsgruppe von Bündnis 90/ Die Grünen (Bundestagsdrucksache 12/5694 und 12/5696). Während der Hamburger Koalitionsverhandlungen zwischen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD im Herbst 1993 bestand aufgrund der Initiative der Grünen Einigkeit darüber, zumindest ein Hamburger Umweltinformationsgesetz zu verabschieden; ein grüner Entwurf wurde von der GAL- Fraktion im Sommer 1994 in die Bürgerschaft eingebracht. Es kann also keine Rede davon sein, daß, wie Falk Madeja schreibt, „man bei den Bündnisgrünen offensichtlich noch immer viel besser weiß, wogegen statt wofür man ist“. Bettina Kähler, Hamburg