: Erneuter Haftbefehl gegen Monika Haas
■ Angeblich „dringender Tatverdacht“
Karlsruhe (dpa) – Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) hat gegen die in Frankfurt lebende Monika Haas (46) wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ im Oktober 1977 erneut Haftbefehl erlassen. Ein entsprechender Antrag war von Generalbundesanwalt Kay Nehm gestellt worden. Nach Mitteilung der Bundesanwaltschaft von gestern wurde die Beschuldigte – entgegen einem Antrag der Karlsruher Ermittlungsbehörde – unter Auflagen vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Für die weiteren Ermittlungen muß sie sich zur Verfügung halten.
Auf Monika Haas war die Öffentlichkeit bereits vor zwei Jahren im Zusammenhang mit dem Buch „Die RAF-Stasi-Connection“ und einem Bericht des Spiegels aufmerksam geworden, nachdem sie sich jahrelang im „komplizierten Beziehungsgeflecht von RAF, Palästinensern und Stasi“ befunden haben soll. Gegen die damals 43jährige war bereits am 20. März 1992 Haftbefehl wegen dieses Sachverhalts ergangen. Der dringende Tatverdacht hatte sich seinerzeit aus Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der früheren DDR ergeben, in denen die Beschuldigte als Überbringerin der Tatmittel – Waffen und Sprengstoff – genannt worden war. Den ersten Haftbefehl hatte der 3. BGH-Strafsenat am 5. Mai desselben Jahres wiederaufgehoben, da nach damaliger Auffassung Akten und Erkenntnisse des MfS allein grundsätzlich nicht geeignet waren, einen dringenden Tatverdacht zu belegen. Der jetzige Haftbefehl bezieht sich unter anderem auf den dringenden Verdacht der Beihilfe zum versuchten Mord, zu Geiselnahme, zu erpresserischem Menschenraub sowie zum Angriff auf den Luftverkehr. Wie die Bundesanwaltschaft weiter mitteilte, ermöglichen nunmehr vorliegende Ermittlungsergebnisse eine solche Prüfung des Inhalts der MfS-Unterlagen. Sie hätten eine Bestätigung der Richtigkeit der damaligen Erkenntnisse erbracht und begründeten in „Zusammenschau mit den bereits bekannten Ermittlungsergebnissen jetzt einen dringenden Tatverdacht“.
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