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Phantom-Gutachten im Anflug?

■ Fluglotsen-Verlagerung: Mehr Lärm und weniger Sicherheit?

Daß das Gutachten so geheim ist, hat einen guten Grund: Es existiert offenbar gar nicht. „Ein solches Papier gibt es nicht und hat es nicht gegeben“, ist sich Clemens Finkbeiner-Dege, Pressesprecher der “Flughafen Hamburg GmbH“ sicher. Er muß es eigentlich wissen. Denn das Gutachten, dessen Inhalt nach Informationen des SPD-Bezirksabgeordneten Jörg Praski „höchst brisant“ ist, sollen die Airport-Betreiber selbst in Auftrag gegeben haben. Angeblicher Inhalt: Die Folgen der Verlagerung der Airport-Anflugkontrolle von Hamburg nach Bremen.

Fakt ist: Die Anflugkontrolle, die auf dem Radarschirm alle Flugbewegungen im 60-Meilen-Radius um den Flughafen Fuhlsbüttel überwacht, soll 1997 von der Elb-Hansestadt in die Weser-Hansestadt verlegt werden. Eine Folge der „Effektivierungsmaßnahmen“ im Rahmen der Privatisierung der „Deutschen Flugsicherung“, die 1993 von einer Bundesanstalt zur GmbH umgewandelt wurde.

In dem (Phantom-)Gutachten, sollen nach Praskis Informationen drei Befürchtungen geäußert werden. Wenn die Anflugkontrolle den Flugverkehr nicht mehr vor Ort steuern kann, dürfte der Fluglärm zunehmen (mehr Warteschleifen), die Sicherheit im Bereich der sich überkreuzenden Fuhlsbüttler Start- und Landebahnen aber abnehmen. Weitere Konsequenz: Rund 60 Arbeitsplätze gingen in Hamburg verloren.

„Es gab Bedenken gegen die Verlagerung“, räumt Flughafen-Sprecher Finkbeiner-Dege ein, doch die seien „Schnee von gestern“. Zwischen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen und der Flugsicherung gäbe es einen „ständigen Dialog“ über die konkrete Umsetzung der Verlagerung der Anflugkontrolle. Die sogenannte Bodenkontrolle, für Starts und Landungen zuständig, würde ohnehin „auf alle Fälle in Hamburg verbleiben“. Finkbeiner-Dege: „Der Tower bleibt auch 1997 weiter besetzt“.

Auch Manfred Thurk, Hamburger Chef der Deutschen Flugsicherung, versucht, die Bedenken zu zerstreuen: Die Auslagerung nach Bremen werde eher zu mehr Sicherheit und weniger Fluglärm führen. Wenn die „Bereichskontrolle“ für den gesamten norddeutschen Flugverkehr ab 1997 zusammen mit der Anflugkontrolle für Hamburg in Bremen untergebracht sei, würden die Kommunikationswege kürzer und damit auch die lärmträchtigen „Wartezeiten am Boden und in der Luft“.

Da die Feinabstimmung zwischen Anflug- und Bodenkontrolle in Hamburg auch bislang nur über Telefon stattgefunden habe, würden auch nach der räumlichen Verlagerung „mindestens die gleichen Sicherheitsstandards“ gelten.

Marco Carini

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