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Monika Haas bleibt weiterhin im Knast

■ Nach den Aussagen der Palästinenserin Soraya Ansari sieht Bundesgerichtshof dringenden Tatverdacht im Zusammenhang mit der „Landshut“-Entführung 1977

Berlin (taz) – Gegen den Beschluß des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) bleibt die vor gut zwei Wochen inhaftierte Monika Haas weiter im Knast. Das entschied jetzt der 3. Strafsenat des BGH nach einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen die vom Ermittlungsrichter verfügte Haftaussetzung.

Monika Haas soll im Oktober 1977 die Waffen nach Mallorca geschafft haben, die dann von dem palästinensischen Kommando „Matyr Halimeh“ bei der Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ in den Nahen Osten und schließlich nach Mogadischu benutzt wurden. Der Verdacht gegen die Frankfurterin gründet sich auf Stasi-Akten und aktuelle Aussagen der einzigen Überlebenden des Entführer-Kommandos, Soraya Ansari. Die Palästinenserin war im vergangenen Monat in Oslo verhaftet worden. Die Bundesrepublik betreibt ihre Auslieferung nach Deutschland. Gleichzeitig haben deutsche Vernehmungsbeamte Ansari auf die „Kronzeugenregelung“ hingewiesen, die im Fall ihrer Aussagebereitschaft weitgehende Straffreiheit verspricht. Ein norwegisches Gericht will am 6. Dezember über den Auslieferungsantrag entscheiden.

Monika Haas und ihr Frankfurter Anwalt Armin Golzem glauben, daß Ansari – ohne die Aussagen gegen Haas – ein „Lebenslänglich“ vor einem deutschen Gericht sicher gewesen wäre. Nur diese Perspektive könne die Palästinenserin zu ihrer Aussage veranlaßt haben. Nun dürfe sie hoffen, daß die Deutschen auf die Auslieferung verzichten. Der 3. Strafsenat des BGH hätte gegen die Aussetzung des Haftbefehls votiert, um eine „nachhaltige Diskreditierung“ der Kronzeugenregelung zu vermeiden, heißt es in einer am Montag verbreiteten Erklärung Golzems. Hätten die Richter den „dringenden Tatverdacht“ gegen Haas verneint, hätten sie zwangsläufig die mindere Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen unter den Bedingungen der Kronzeugenregelung bestätigt. „So politisch der politische Senat“, meinte Golzem, „so politisch sind eben auch seine Entscheidungen.“ Gerd Rosenkranz

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