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RWE ohne Schadenersatz

■ Klage wegen zeitweiliger Stillegung von Biblis-Reaktorblock abgelehnt

Wiesbaden (dpa/Reuter) – Die RWE Energie AG bekommt keinen Schadenersatz vom Land Hessen, beschloß das Wiesbadener Landgericht am Donnerstag. Das Energieversorgungsunternehmen hatte das hessische Umweltministerium wegen einer vorübergehenden Stillegung eines Blocks des AKW Biblis verklagt: Angeblich sei RWE dadurch ein Schaden von 1,8 Millionen Mark entstanden, die das Unternehmen vom Land ersetzt haben wollte. In der Begründung der Klage hieß es, das Umweltministerium unter Joschka Fischer habe das Wiederanfahren des Reaktorblocks nach einem Störfall im Frühjahr dieses Jahres unnötig verzögert. Die RWE- Manager sahen darin eine schwerwiegende Amtspflichtverletzung des Umweltministers.

Das Landgericht hat die Klage jetzt als unbegründet abgewiesen. Nach Auffassung der Richter hat es bei der Wiederinbetriebnahme der Anlage keine „amtspflichtwidrige Verzögerung“ gegeben. Bei dem damaligen Störfall war im Primärkreislauf des Reaktors ein Leck in einer Leitung zur Probenentnahme aufgetreten, so daß aus einem Rohr Kühlflüssigkeit austrat. Deshalb wurde am 23. März der Block A abgeschaltet.

Auseinandersetzungen um die Sicherheit von Biblis hatten die Wiederinbetriebnahme des Reaktors, der in einem der ältesten AKWs Deutschlands steht, später verzögert. Der Zwischenfall war schließlich nicht der erste in diesem Frühjahr gewesen. Seit dem 9.April ist Block A wieder am Netz. Die Betreiberfirma RWE will aber schon drei Tage früher wieder betriebsbereit gewesen sein. Der neue hessische Umweltminister Rupert von Plottnitz (Grüne) begrüßte das Urteil und sprach ihm generelle Bedeutung zu, da die Zahl von Schadenersatzklagen von Atomfirmen zunehme.

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