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Ex-Vopo nicht in höheren Polizeidienst

Ehemalige Offiziere der Volkspolizei in der DDR haben keinen Anspruch darauf, im höheren Polizeidienst weiterbeschäftigt zu werden. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel bestätigte damit die Auffassung des Senats, daß frühere Offiziere der Volkspolizei für den heutigen höheren Polizeidienst nur in Ausnahmefällen geeignet seien. Das Bundesarbeitsgericht wies damit in letzter Instanz die Klage eines Oberstleutnants der Volkspolizei ab, der zwar vom Land Berlin übernommen, aber zunächst nur im allgemeinen Streifendienst eingesetzt und anschließend nach einer Zusatzausbildung als Sachbearbeiter beschäftigt worden ist.

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