Heimliche Leichenöffnung

■ Rechtsanwalt Funke: Malaria-Toter rechtswidrig obduziert

Oh nein, ganz unbehelligt soll sich Gesundheitssenatorin Helgrit Fischer-Menzel beim Medizinskandal um das Bernhard-Nocht-Institut (BNI) nicht aus der Verantwortung schleichen können. Meint der inzwischen kampferprobte Patientenanwalt Wilhelm Funke. Bei der Durchsicht einer Krankenakte will er die rechtswidrig durchgeführte Obduktion eines Malaria-Opfers entdeckt haben. Sein Verdacht: Schon damals sollte etwas vertuscht werden.

Funke vertritt die Familie eines 1992 im AK Altona verstorbenen Exportkaufmanns. Der Tod dieses Patienten, so hatte der Münchener Gutachter Eichenlaub vergangene Woche festgestellt, hätte vermutlich verhindert werden können, wenn der Patient früher vom BNI auf die Altonaer Intensivstation verlegt worden wäre.

Beim Aktenstudium stieß Funke nun auf Ungereimtheiten: An dem Toten war eine Obduktion vorgenommen worden, obwohl den Angehörigen, so deren Aussage, gesagt worden war, der Kranke sei am natürlichen Verlauf der Malaria verstorben. Und: Ehefrau und Tochter sind, obwohl zur Todeszeit in der Klinik anwesend, nicht um ihr Einverständnis für die Leichenöffnung gefragt worden. Demzufolge hat man sie auch nicht über das Ergebnis der Untersuchung unterrichtet.

Die Obduktion des Malaria-Toten wirft die Frage auf, ob die Ärzte doch Zweifel über die Hintergründe des Todes hatten. Das Verfahren einer Leichenschau ist per Dienstanordnung geregelt. Laut Ines Kehrein, Sprecherin des Landesbetriebes Krankenhäuser (LBK), kann ein Arzt bei unklarer Todesursache zur Obduktion raten. Geöffnet werden darf nicht, wenn Patient oder Angehörige zuvor widersprochen haben.

Diese noch heute praktizierte „Widerspruchsregelung ohne Gesetzesgrundlage“ gehöre abgeschafft, so Funke an die Adresse der Senatorin. „Das Verfahren erinnert an Zustände in einer Bananenrepublik“, wettert der Anwalt. Wären die Angehörigen –92 richtig informiert worden, so seine Mutmaßung, hätte der Fall wahrscheinlich schon damals aufgeklärt werden können. Funke fordert Fischer-Menzel deshalb auf, diese „rechtswidrige Praxis“ abzuschaffen. Künftig müsse vor einer Obduktion eine Genehmigung der Familie eingeholt werden; auch dürfe die Untersuchung nicht in einer Klinik erfolgen, die in die Behandlung involviert war. Außerdem, so Funke, solle künftig bei unklaren Todesfällen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Sannah Koch