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Volksbegehren

Durch das erste Volksbegehren der Nachkriegsgeschichte in Schleswig-Holstein will die Nordelbische Kirche den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag retten. Sollte der Landtag heute die Streichung beschließen, werde die Kirche „zeitnah“ beginnen, die zunächst notwendigen 20.000 Unterschriften zu sammeln, beschloß die Kirchenleitung am Dienstag in Kiel. Der Landtag muß dann über das Thema erneut verhandeln. Bleibt er bei seinem Entschluß, will die Kirche das Volksbegehren einleiten, für das 100.000 Stimmen nötig sind. Erst neun Monate später kann dann ein Viertel aller wahlberechtigten Schleswig-Holsteiner – rund 500.000 Stimmen – per Volksentscheid die Änderung des Feiertagsgesetzes endgültig kippen.

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