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PDS siegt vor Gericht

■ Treuhand muß Steuerschuld freigeben

Berlin (dpa) – Im Streit mit dem Berliner Finanzamt muß die PDS ihre Steuerschuld vorläufig nicht aus ihrem aktuellen Vermögen bezahlen. Die 26. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts entschied gestern, daß die Treuhand und die Unabhängige Kommission die Steuerschuld von 67 Millionen Mark aus dem SED/PDS-Altvermögen freigeben müssen. Außerdem entschied das Berliner Verwaltungsgericht, daß die Treuhandanstalt der Partei knapp 3,2 Millionen Mark als Ausgleich für die in der vergangenen Woche beschlagnahmte Wahlkampfkostenerstattung zurückzahlen muß. Dieser Beschluß könnte zum Abbruch des Hungerstreiks führen, in dem sich mehrere PDS-Abgeordnete seit Mittwoch letzter Woche befinden.

In der mündlichen Verhandlung hatte der PDS-Bundestagsgruppenchef Gregor Gysi als Anwalt für seine Partei zuvor einen Kompromißvorschlag der Kommission abgelehnt. Das Vergleichsangebot der Kommission sah die Überweisung von 3,2 Millionen Mark aus dem von der Treuhand verwalteten SED-Altvermögen an die PDS vor. Diese Summe hatte das Berliner Finanzamt am vergangenen Donnerstag wegen der Nachzahlungsforderung von Körperschaftssteuer aus der PDS- Wahlkampfkosten-Rückerstattung gepfändet. Die Kommission war aber nur zur Zahlung der Summe bereit, wenn die PDS im Gegenzug eine Sicherheit leistet.

Für die PDS war das Angebot nach Gysis Worten unannehmbar. Gysi betonte, die Partei sehe sich nach wie vor der Gefahr ausgesetzt, daß die gesamte Steuerschuld in Höhe von 67 Millionen Mark vollstreckt werde. Das Berliner Finanzamt habe keine förmliche Erklärung abgegeben, daß nicht mehr gepfändet werde. Die Partei betonte in der mehrstündigen Sitzung nochmals, sie sei dem Konkurs nahe.

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