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V-Leute im Knast dürfen nicht sein

Die Hamburger Justizbehörde hat in einem Brief an den GAL-Bürgerschaftsabgeordneten Manfred Mahr unterstrichen, daß es unzulässig sei, Inhaftierte als V-Leute sowohl für den Einsatz im Gefängnis als auch in der Zeit nach der Entlassung anzuwerben. Ebenso untersagt sei „die Entgegennahme von Hinweisen (von Gefangnenen d. Red.) gegen finanzielle oder andere materielle Zuwendungen oder gegen sonstige Vorteilsgewährungen (z.B. im Bereich der Vollzugslockerungen)“. Damit bezieht sich der Leiter des Strafvollzugsamtes unter anderem auf einen Bericht in der taz hamburg vom vergangenen Sonnabend. Darin wurden die Fälle zweier Santa-Fu-Gefangener geschildert, denen Vergünstigungen zugesagt worden waren, falls sie nach ihrer Entlassung als Spitzel für die Polizei arbeiten würden. Er habe, so Amtsleiter Raben in dem Brief, „die Presseberichterstattung zum Anlaß genommen, die Anstalten erneut auf die strikte Einhaltung der einschlägigen Dienstpflichten hinzuweisen.“ ch

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