■ Thüringen: Doch recht bekommen
Weimar (dpa) – Das Verbot einer Demonstration gegen den chinesischen Ministerpräsidenten Li Peng im Sommer in Weimar war nach Feststellung des Verwaltungsgerichts Weimar rechtswidrig. Das Gericht gab damit der evangelischen Studentengemeinde recht. Sie war an der Teilnahme an einer Mahnwache durch Straßensperren gehindert worden.
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