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Sehr geehrter Herr Ziemßen,

■ betr.: "Gesetze sind abstrakte Normen", taz vom 30.12.94

wenn Sie dem Staat einen Anfangsverdacht zubilligen, dann wird es Ihnen sicher leicht fallen, auch dem Staatsbürger dieses Recht einzuräumen. Nichts anderes hat die taz getan. Sie hat – das ist eine ihrer Aufgaben – einem Staatsorgan auf die Finger gesehen und festgestellt: Es hat sich vergriffen. Keiner der von Ihnen angeführten Paragraphen deckt die Aktion des Zollamtes Wuppertal. Es sei denn, es handele sich um Tarnschriften, die unter ihren harmlosen Titeln zersetzende Konterbande transportierten. Aber genau das wurde vom Zollamt Wuppertal nicht geltend gemacht. Falls Juristen uns beibringen, daß unter den genannten Paragraphen die Wuppertaler Aktion rechtens sei, dann handelt es sich bei ihnen nicht mehr um abstrakte Normen, sondern um gefährliche Gummiparagraphen, die geändert gehören.

Mit freundlichen Grüßen

Arno Widmann

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