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Lizenz zum Abschieben

■ Bundesgrenzschutz vergibt exklusive Abschieberechte an Ghana Airways

Berlin (taz) — Nach dem Tod des nigerianischen Asylbewerbers Kola Bankole, der – vom Bundesgrenzschutz gefesselt und mit Beruhigungsmitteln vollgepumpt – bei seiner gewaltsamen Abschiebung auf dem Frankfurter Flughafen starb, wollen sich die deutschen Behörden jetzt offenbar aus ihrer Verantwortung für Abschiebeaktionen herausziehen. Bei zwangsweisen Rücktransporten nach Ghana und Nigeria soll künftig die Fluglinie Ghana Airways mit eigenem Sicherheitspersonal dafür sorgen, daß sich Ausländer nicht mehr gegen ihre „Verschubung“ wehren. Bisher hatten mitfliegende deutsche Beamte diese Aufgabe übernommen.

Künftig, so geht jetzt aus einem Rundschreiben der Grenzschutzdirektion Koblenz an alle BGS- Dienststellen hervor, übernimmt die Ghana Airways „die ansonsten vom Bundesgrenzschutz zu stellende Sicherheitsbegleitung rückzuführender Personen“. Um eine „erfolgreiche Durchführung“ dieser Vereinbarung zu gewährleisten, sollen die Ausländerbehörden bundesweit deshalb nicht nur die Personalien der Abzuschiebenden mitteilen, sondern auch „Größe und Gewicht des Schüblings“ und den „Grund für Erfordernis der Sicherheitsbegleitung“. Aus diesen Informationen will die Fluglinie offenbar die mögliche Gefährdung durch den unfreiwilligen Passagier einkalkulieren. Anhand von dessen Körpergröße und Gewicht können die pysische Stärke des Sicherheitspersonals und die Dosierung der Beruhigungsmittel für den widerspenstigen Fluggast bemessen werden.

Die neue Vereinbarung ist für beide Seiten ein guter deal: für die deutschen Behörden, da sie – so O-Ton BGS-Rundschreiben – „für den Bund eine große Personal- und Kostenersparnis bringt“. Gleichzeitig entledigen sich Grenzschutz und Polizei damit ihrer Verantwortung für mögliche Zwischenfälle und die körperliche Unversehrtheit der Abzuschiebenden. Der staatlichen Fluglinie Ghana Airways sichert das Abkommen einen guten Kunden. Vera Gaserow

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