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Wehrbeauftragter stellt sich hinter General

■ Biehle sieht keinen Vergleich von Verfassungsgericht und Volksgerichtshof / Auf den Zusammenhang käme es an / Ministerium prüft Stellungnahme des Generals

Bonn (AP) – Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Alfred Biehle (CSU), ist von seiner Kritik an Bundeswehrgeneral Gerd Schultze-Rhonhof abgerückt. Der hochdekorierte Offizier hatte das Soldaten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisiert und dabei Parallelen zu einem Vergleich des höchsten deutschen Gerichts mit dem NS-Volksgerichtshof gezogen. Nach Prüfung des Redemanuskripts sei klar, daß Schultze- Rhonhof keinen unmittelbaren Vergleich vorgenommen habe, erklärte Biehle gestern in Bonn.

Der Generalmajor, Leiter des Wehrbereichs II und Kommandeur der 1. Panzerdivision in Hannover, hatte bei seinem Neujahrsempfang das Urteil des Karlsruher Gerichts angesprochen, nach dem der Satz „Soldaten sind Mörder“ nicht grundsätzlich strafbar ist. Laut Redemanuskript erklärte Schultze-Rhonhof dazu: „Der Vergleich von Soldaten mit Mördern ist so absurd und zutiefst ehrabschneidend, wie es ein Vergleich des Bundesverfassungsgerichts mit dem Volksgerichtshof der NS-Zeit sein würde. Damit wäre ein Vergleich eines Soldaten mit einem Mörder auch so richtig wie ein Vergleich von Bundesverfassungsgericht und Volksgerichtshof.“

Aus dem Zusammenhang sei ersichtlich, daß der General „entgegen dem ursprünglichen Vorwurf danach keinen unmittelbaren Vergleich des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Volksgerichtshof vorgenommen hatte“, erklärte der Wehrbeauftragte, der zunächst die Abberufung des Militärs gefordert hatte. Nachdem er das Manuskript gelesen habe, habe er gestern „ein klarstellendes Gespräch“ mit Generalmajor Schultze-Rhonhof geführt. Biehle betonte, die Prüfung des Vorgangs im Bundesverteidigungsministerium müsse „ebenfalls herausstellen“, daß „der Vorwurf der Gleichstellung beider Institutionen sicher nicht zutrifft“.

Das Ministerium hatte zuvor betont, über die Zukunft des Bundeswehrgenerals werde erst nach sorgfältiger Prüfung entschieden. „Jeder hat ein Recht auf Gehör“, betonte Ministeriumssprecher Hans-Dieter Wichter. Eine Stellungnahme des Generalmajors liege dem Ministerium vor und werde ausgewertet.

Welche Entscheidung Verteidigungsminister Volker Rühe treffen wird, ist laut Wichter noch offen. Er bestätigte allerdings, daß das Soldatengesetz die Möglichkeit vorsehe, einen General aus politischen Gründen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Die politische Führung teile die Aussage des Generalmajors nicht, aber es gebe einen Unterschied zwischen dieser Ablehnung und einer rechtlichen Bewertung, betonte der Ministeriumssprecher.

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