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Doch noch Entschädigung für Opfer der NS-Justiz?

■ Gemeinsame Initiative im Bundestag

Bonn (AFP/taz) – Fünfzig Jahre nach Kriegsende haben wenigstens manche Opfer der NS-Militärjustiz offenbar Aussicht auf Rehabilitierung. Die Bundestagsfraktionen beraten eine „parteiübergreifende Entschließung“, mit der den im Zweiten Weltkrieg zum Tode verurteilten „Fahnenflüchtigen“, „Wehrkraftzersetzern“ und ihren Angehörigen ein Anspruch auf Entschädigung zustehen soll. Aus diesem Grunde verständigten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und Gruppen darauf, entsprechende Anträge der SPD, von Bündnis90/ Grüne und der PDS, die am Donnerstag behandelt werden sollten, zu vertagen, um die Konsenssuche nicht zu erschweren.

Basis der Gespräche ist laut einem Bericht der hannoverschen Neuen Presse ein von den Grünen allerdings als unzureichend kritisiertes Papier der Liberalen. Ihr Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen sagte, die FDP-Initiative benenne „die Militärjustiz“ als Teil des „Machtmißbrauchs“ des Dritten Reichs und sehe „eine großzügige Entschädigungsregelung für alle jene Fälle vor, die Opfer von NS-Unrecht geworden sind“. In den vergangenen Legislaturperioden waren Versuche einer Regelung an der Forderung der Union gescheitert, die 50.000 Todesurteile der Militärjustiz auch künftig nur nach Einzelfallprüfung als Unrecht zu werten. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Geis (CSU)), machte laut NP deutlich, welche Hürden vor einer gemeinsamen Entschließung noch zu nehmen sind. „Wir sind nach wie vor der Auffassung, daß nicht alle Todesurteile von Anfang an rechtlos waren.“ Im Bereich der Entschädigungsregelung sei jedoch in bestimmten Fällen „eine Umkehr der Beweislast für jene Fälle denkbar, wenn ein Todesurteil da ist und der Mann zu Tode gekommen ist“, sagte Geis. „Dann sollte zugunsten seiner Frau von der Unrechtsvermutung ausgegangen werden, da der Betreffende selbst die Umstände nicht mehr darlegen kann.“

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