piwik no script img

Urteil wegen sexueller Nötigung

Ein 31jähriger Hausmeister ist gestern wegen versuchter sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. In der Nacht zum 3. August 1994 war der Mann in die Erdgeschoßwohnung einer Frau in Steglitz eingestiegen. Die Frau wehrte sich gegen den Versuch, auf das Bett gedrückt zu werden. Ihre Hilferufe alarmierten Nachbarn. Dem Gericht tischte der Angeklagte ein Märchen auf. Er habe zwei Tage zuvor Schlüssel verloren. Durch den nächtlichen Besuch wollte er angeblich nur feststellen, ob sie sich in der Wohnung der Nachbarin befinden.ADN

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen