: Anklagen gegen DDR-Staatsanwälte
Die Staatsanwaltschaft hat gegen drei Militär- beziehungsweise Militäroberrichter sowie gegen zwei Militärstaatsanwälte der DDR Anklage wegen des Verdachts der mehrfachen Rechtsbeugung erhoben. Die Angeschuldigten sollen von Juni 1971 bis Oktober 1982 bei mehreren gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen beziehungsweise Anklageerhebungen mitgewirkt haben. In allen Fällen ging es um Republikflucht, Spionage, Menschenhandel und ähnliches. Allen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, zuungunsten der Beteiligten die Gesetze der DDR gebeugt zu haben.ADN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen