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Kein Fingerabdruck

■ Gen-Test als Beweismittel abgelehnt

Berlin (dpa/taz) – Die DNA- Analyse, auch bekannt als genetischer Fingerabdruck, hat in einem Prozeß vor dem Berliner Landgericht als Beweismittel versagt. Die 32. Große Stafkammer des Landgerichts sprach gestern den 44jährigen Vertreter Manfred L. frei, der im Verdacht stand, eine 33jährige Zufallsbekannte getötet zu haben. Die Berlinerin war zuletzt in Begleitung des Angeklagten gesehen worden. Ihre verweste Leiche wurde dann einen Monat später im August 1993 im Kreis Nauen gefunden. Der 44jährige Mann hatte die Tat bestritten. Der Vorsitzende Richter Hans-Christian Luther sprach von einer weitgehend schlüssigen Indizienkette, allerdings mit einem „zentralen Bruchstück“. Dem Gericht lagen zwei völlig widersprüchliche DNA-Gutachten vor. Während die Polizeitechnische Untersuchungsanstalt in Berlin nach der Untersuchung von drei winzigen Blutspritzern in der Wohnung des Manfred L. von einer Täterschaft des Angeklagten ausging, kam ein Universitätsgutachten zum völlig gegenteiligen Ergebnis. Ein Obergutachten konnte anschließend nicht erstellt werden, weil kein weiteres Spurenmaterial mehr zur Verfügung stand.

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