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127.000 DM Schaden durch Demo?

■ DBE will Schadensersatz wegen Gorleben-Besetzung

14 Atomkraftgegner sollen mit Hilfe eines Zivilverfahrens vor dem Lüneburger Landgericht zur Zahlung von insgesamt 126 901,10 Mark Schadensersatz herangezogen werden. Sie hatten am 20. und 21. Juni 1990 die Fördertürme auf dem Gelände des Gorlebener Salzstocks besetzt gehalten, der auf seine Eignung als atomares Endlager erkundet wird. Erstmals präsentierte die Deutsche Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) am Mittwoch eine spezifizierte Kostenrechnung.

Danach hat die DBE vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)die knapp 127 000 Mark überwiesen bekommen. Diese wiederum leitete das Geld an die „Arbeitsgemeinschaft Schachtbau Gorleben“ (ASG) für den Arbeitsausfall auf dem Endlagergelände weiter. Darin enthalten sind unter anderem 2.460 Mark pro Stunde für Personal- und Gerätestillstandsowie tausende Mark für die Stillstandsmiete für das Kernbohrgerät oder die Wartung des Rettungskorbes. Mit nur 20 Mark seien die Kosten für die von den Demonstranten verursachten Zaunschäden zu Buche geschlagen, sagte ein DBE-Zeuge.

„Wir sehen das Demonstrationsrecht durch das Zivilrecht ausgehebelt. Jede Teilnahme an Protesten wird zum unkalkulierbaren Existenzrisiko“, stellten die 14 jugendlichen KlägerInnen fest. dpa

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