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Hohe Strafen für brutale „Hinrichtung“

Wegen der brutalen Tötung eines Obdachlosen sind gestern drei Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht verhängte Jugendstrafen von acht Jahren bis zu acht Jahren und vier Monaten. Die Täter hatten im August vergangenen Jahres einen 43jährigen Stadtstreicher hemmungslos gequält und ihm schließlich die Kehle durchgeschnitten. Das wehrlose Opfer sei „regelrecht hingerichtet“ worden, sagte der Vorsitzende Richter der 18. Großen Strafkammer. Die höchste Jugendstrafe blieb den miteinander befreundeten Angeklagten trotzdem erspart, weil sie wegen starker Alkoholisierung nicht in vollem Umfang schuldfähig und außerdem geständig waren.dpa

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